Rechtsschutz
Der Verband Private Sicherheit (VPS) führt über den dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) Rechtsschutz für seine Einzelmitglieder durch.
Rechtsschutz kann generell nur über unsere Geschäftsstelle des VPS beantragt werden.
Wie arbeiten die dbb Dienstleistungszentren?
Nach dem Eingang der Rechtsschutzunterlagen nimmt das Dienstleistungszentrum Kontakt mit Ihnen auf. In der Regel erfolgt eine Eingangsbestätigung und fehlende Unterlagen werden angefordert. Dann beginnt die mündliche oder schriftliche Beratung. Sofern der Rechtsschutzfall in einen Verfahrensrechtsschutz mündet, werden die einzelnen Verfahrensabschnitte mit Ihnen abgestimmt. Von sämtlichen Schriftstücken in Ihrer Angelegenheit erhalten Sie Kopien für Ihre Unterlagen, sodass Sie jederzeit über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert sind.
Die hier dargestellten Hinweise zum gewerkschaftlichen Rechtsschutz können nur einen groben Überblick über Art, Inhalt und Umfang der Rechtsschutzdurchführung durch die dbb Dienstleistungszentren geben. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem Zusammenspiel der dbb-Satzung und der dbb Rahmenrechtschutzordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Was ist Rechtsschutz!
Rechtsschutz wird den Mitgliedern des VPS auf Grundlage der dbb Rahmenrechtsschutzordnung (RRSO) gewährt und gliedert sich in Beratungs- und Verfahrensrechtsschutz. Hierzu unterhält der dbb fünf Dienstleistungszentren verteilt über das Bundesgebiet. Für Berlin ist das Dienstleistungszentrum Ost zuständig. Dort wurden schon einige Verfahren für Mitglieder des VPS und der weiteren Mitgliedsgewerkschaften des dbb geführt. Diese Leistungen stehen Ihnen als Mitglied kostenfrei zu Verfügung und werden über die Mitgliedsbeiträge finanziert. Bei uns entscheiden Fachanwälte, die auf die Besonderheiten des öffentlichen Dienstes spezialisiert sind, über Ihr Verfahren.
Beratungsrechtsschutz umfasst mündliche oder schriftliche Auskünfte und rechtliche Kurzeinschätzungen durch unser dbb Dienstleistungszentrum Ost.
Verfahrensrechtsschutz bedeutet die Vertretung in einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren durch das zuständige dbb Dienstleistungszentrum Ost.
Wer erhält gewerkschaftlichen Rechtsschutz und wie weit geht dieser Rechtsschutz?
Der VPS berlin bietet exklusiv und kostenlos berufsbezogenen Rechtsschutz an.
Die Rechtsschutzgewährung wird über unsere Geschäftsstelle beantragt. Die Rechtsschutzdurchführung wird über die zuständigen dbb Dienstleistungszentren bewirkt. Der Rechtsschutz umfasst auch Tätigkeiten in den Funktionen als Mitglied eines Betriebsrates, einer Jugend- und Auszubildendenvertretung, als Frauenvertreterin oder als Vertrauensperson der Schwerbehinderten.
Der gewerkschaftliche Rechtsschutz umfasst damit sämtliche dienst- und arbeitsrechtlichen Fragen. Er umfasst auch Rechtsprobleme des Sozialrechts, soweit diese unmittelbare Auswirkungen auf das Arbeits- oder Dienstrecht haben, wie z. B. Fragen um die Feststellung des Grades der Behinderung oder Fragen im Zusammenhang mit Unfällen auf dem unmittelbaren Weg von oder zur Arbeitsstätte und ähnliches mehr.
Ebenso wird in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren Rechtsschutz gewährt insoweit ein unmittelbarer Berufs- und Tätigkeitsbezug gegeben ist. Die Rechtsschutzdurchführung in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten ist stets möglich, da ein Disziplinarverfahren immer einen unmittelbaren dienstlichen Bezug hat.
Der gewerkschaftliche Rechtsschutz für seine Einzelmitglieder ist eine freiwillige satzungsmäßige Leistung des VPS gemäß der dbb Rahmenrechtsschutzordnung (RRSO). Einen Anspruch hierauf gibt es nicht.
Die Rechtsschutzdurchführung wird in solchen Fällen versagt, wenn dem Rechtsschutzanliegen hinreichende Erfolgsaussichten fehlen oder dem Rechtsschutzanliegen gewerkschaftspolitische Bestrebungen entgegen stehen.
Was muss ich tun, um Rechtsschutz zu erhalten?
Nehmen Sie Kontakt zu unserer Geschäftsstelle auf. Sollte dies per Mail erfolgen, benötigen wir zwingend Ihre telefonische Erreichbarkeit für Rücksprachen. Für Ihr Anliegen gilt die dbb Rahmenrechtsschutzordnung (RRSO).
Nach Rücksprache mit einem Mitarbeiter der Geschäftsstelle und unserer Bundesjustiziar der komba gewerkschaft benötigen wir einen Antrag und Vollmachten für das Dienstleistungszentrum. Diese werden Ihnen in unserer Geschäftsstelle vorbereitet.
Bitte reichen Sie in der Geschäftsstelle eine hinreichende schriftliche Stellungnahme ihres Rechtsschutzbegehrens.
Gleichzeitig sollten Sie sämtliche Schriftstücke, die im Zusammenhang mit dem Rechtsschutzbegehren stehen – etwa Arbeitsverträge, Kündigungsschreiben, Ausgangs- und Widerspruchsbescheide, Beurteilungen, Vorkorrespondenz etc. – in Kopie übermitteln. Das so gesammelte Material wird seitens der Geschäftsstelle direkt an das zuständige Dienstleistungszentrum weiter gereicht. Hier erfolgt die weitere rechtliche Bearbeitung.
Für den Fall eines drohenden Fristablaufs (etwa wenn ein Verwaltungsakt mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung versehen war oder eine arbeitgeberseitige Kündigung vorliegt) können Sie sich nach der Kontaktaufnahme mit Ihrer Mitgliedsgewerkschaft auch kurzfristig an das zuständige Dienstleistungszentrum wenden, um eine sachgerechte Sofortberatung zu erhalten. In einem derartigen Fall muss selbstverständlich schnell gehandelt werden, um dem drohenden Fristablauf zu begegnen.
Gegebenenfalls ist die Vorsprache in unserer Geschäftsstelle notwendig.
Wie arbeiten die dbb Dienstleistungszentren?
Nach dem Eingang der Rechtsschutzunterlagen nimmt das Dienstleistungszentrum Kontakt mit Ihnen auf. In der Regel erfolgt eine Eingangsbestätigung und fehlende Unterlagen werden angefordert. Dann beginnt die mündliche oder schriftliche Beratung. Sofern der Rechtsschutzfall in einen Verfahrensrechtsschutz mündet, werden die einzelnen Verfahrensabschnitte mit Ihnen abgestimmt. Von sämtlichen Schriftstücken in Ihrer Angelegenheit erhalten Sie Kopien für Ihre Unterlagen, sodass Sie jederzeit über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert sind.
Die hier dargestellten Hinweise zum gewerkschaftlichen Rechtsschutz können nur einen groben Überblick über Art, Inhalt und Umfang der Rechtsschutzdurchführung durch die dbb Dienstleistungszentren geben. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem Zusammenspiel der dbb-Satzung und der dbb Rahmenrechtschutzordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Wie erreiche ich die dbb Dienstleistungszentren?
Öffnungszeiten:
Die Dienstleistungszentren sind von Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr und am Freitag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr erreichbar. An unterschiedlichen Standorten werden zudem regelmäßig Rechtsberatungstermine (PDF) angeboten.
Kontakt:
dbb Dienstleistungszentrum Nord
zuständig für: Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Stadthausbrücke 7, 3. OG
20355 Hamburg
Tel.: 040/369762-10
Fax: 040/36976211
E-Mail: dlznord(at)dbb.de
dbb Dienstleistungszentrum Ost
zuständig für: Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen
Axel-Springer-Straße 54a, 6.OG
10117 Berlin
Tel.: 030/203790
Fax: 030/20379111
E-Mail: dlzost(at)dbb.de
dbb Dienstleistungszentrum Süd
zuständig für: Bayern
Rathenauplatz 2
90489 Nürnberg
PF: 18 50
90007 Nürnberg
Tel.: 0911/5865760
Fax: 0911/5865789
E-Mail: dlz_sued(at)dbb.de
dbb Dienstleistungszentrum Süd-West
zuständig für: Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland
Kaiserring 14-16
68161 Mannheim
Tel.: 0621/126210
Fax: 0621/1262129
E-Mail: dlzsw(at)dbb.de
dbb Dienstleistungszentrum West
zuständig für: Hessen, Nordrhein-Westfalen
Dreizehnmorgenweg 36
53175 Bonn
Tel.: 0228/30845-0
Fax: 0228/30845-290
E-Mail: dlzwest(at)dbb.de
Verband Private Sicherheit
Alt Moabit 96a
10559 Berlin
Telefon: 030/39 90 63 20
Fax: 030/39 90 63 21
Mail: vps(at)komba.de
Öffnungszeiten Geschäftsstelle:
Mo – Mi: 9:00 bis 15:00 Uhr
Do: 9:00 bis 18:00 Uhr
Telefonische Sprechzeiten:
Mo – Do: 10:00 bis 13:00 Uhr