Notlagen-Verhandlungen für Flughäfen TVöD
Tarifvertrag abgeschlossen – Arbeitsplätze gesichert!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und die Gewerkschaften haben sich auf den Abschluss eines bundesweit geltenden Notlagen-Tarifvertrags für die Beschäftigten an Flughäfen geeinigt.
Die Flughäfen können sich bis zum 11. Dezember 2020 entscheiden, ob sie den Notlagen-Tarifvertrag anwenden wollen. Falls nicht, gelten die TVöD-Bedingungen unverändert.
Die Arbeitgeberseite hatte die Verhandlungen eingefordert, da die Flughäfen durch den deutlichen Rückgang der Passagierzahlen und Flugbewegungen besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind. In der Einigung zur TVöD-Einkommensrunde 2020 hatten die Tarifparteien vereinbart, über einen Notlagen-Tarifvertrag für die Flughäfen zu verhandeln. Nach acht schwierigen Verhandlungsrunden wurde nun eine Einigung erzielt, mit der die Arbeitsplätze an den Flughäfen dauerhaft gesichert werden können.
Grundlage des Tarifvertrags ist der Ausschluss betriebsbedingter Beendigungs- und Änderungskündigungen für die gesamte Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023. Die Gewerkschaften haben außerdem eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit der Notlagenregelungen durchgesetzt, sobald die Passagierzahlen sich deutlich positiv entwickeln.
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben:
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