01.07.2011

Mindestlohn im Sicherheitsgewerbe kommt Kontrolle wird zum Problem

Bild: © Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Ab 1. Juni wurde der gesetzliche Mindestlohn für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sicherheitsindustrie bindend eingeführt. Dies beschloss der Tarifausschuss beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales einstimmig.

Damit geht ein mehr als vier Jahre währender Kampf um die Einführung einer gesetzlichen Lohnuntergrenze auf die Zielgerade”, so kommentiert der Deutschlandchef von Securitas, Manfred Buhl, das Ergebnis der Abstimmung. „Jetzt liegt es am Bundeskabinett, so schnell wie möglich die Rechtsverordnung auf Allgemeinverbindlichkeit zu erlassen.”

Im Februar 2008 forderte Buhl erstmalig in den ARD-Tagesthemen einen flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn. Bislang mussten Sicherheitsmitarbeiter, vor allem in den ostdeutschen Ländern, zusätzlich zu ihrem Verdienst staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen. “Teilweise lag das Einkommen eines Guards in Sachsen-Anhalt bei 200 Arbeitsstunden im Monat noch unter 1.000 Euro brutto”, begründet der Vizepräsident des BDWS Buhl sein Engagement für eine Anhebung der Löhne durch den neuen Tarifvertrag. Für den 1. Juni 2011 sieht der Vertrag mindestens 6,53 Euro Stundengrundlohn für Sicherheitsfachkräfte vor, je nachdem in welchem Bundesland sie beschäftigt sind. Ab 1. Januar 2013 wird dann der Mindestlohn auf 7,50 Euro steigen.

Der Entscheidung war ein langwieriger Prozess vorausgegangen, den Buhl auch für seine 19.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Securitas inhaltlich mitführte. Am 27. März 2009 hatte der Bundesverband BDWS beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Antrag auf Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz gestellt. Die Zustimmung zum Mindestlohn durch den Tarifausschuss des Arbeitsministeriums ist der vorletzte Schritt, bevor es das Gesetz gibt. Den letzten muss jetzt die Bundesregierung gehen und die Allgemeinverbindlichkeit erklären.

“Damit sind aber nur die Voraussetzungen geschaffen. Wir werden genauso ausdauernd darauf drängen, dass der Mindestlohn effektiv kontrolliert und Verstöße wirksam sanktioniert werden”, gibt Buhl als klares Signal in die Sicherheitsbranche. „Es liegt jetzt an den Verantwortlichen in den Bundesländern und Kommunen, die Umsetzung und Einhaltung des Mindestlohnes zu begleiten, zu kontrollieren und bei Verstößen diese zu ahnden.”

Doch unsere Schwestergewerkschaft, der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft hat vor weiteren personellen Engpässen bei der Überprüfung der Mindestlöhne durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gewarnt. Bestätigt sieht sich der BDZ in seiner Einschätzung durch die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE, wonach im Jahr 2010 allein in der Baubranche bei jeder fünften Kontrolle Verstöße gegen die Mindestlohn-Regelungen festgestellt wurden. Nach Ansicht von BDZ-Chef Leprich sprechen die vorgelegten Zahlen eine klare Sprache. Die mit der Ausweitung des Mindestlohns gewachsene Zahl von Verstößen erfordere wirksame Kontrollen, die mit dem vorhandenen Personal nicht gewährleistet werden könnten.

Unser Landesvorsitzender Bodo Pfalzgraf: "Wir werden den BDZ bei den politischen Forderungen intensiv unterstützen. Es ist nicht das erste Mal, dass die Politik Regelungen macht, die nichts wert sind, weil sie nicht kontrolliert werden. Sicherheit ist ein Qualitätsgut, dass auch Geld kostet! Billigheimer sind eine sicherheitspolitische Nullnummer."

Quelle: BDWS

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