18.03.2013

Luftsicherheit gehört in staatliche Hand und Neuregelung der Luftsicherheitsgebühr

Der Bundesvorsitzende der DPolG Rainer Wendt hat auf den 5. Luftsicherheitstagen in Potsdam einiges klargestellt. Seine Rede sorgte für Aufregung und Erstaunen bei den Arbeitgebern, Flughafenbetreibern und Vertretern der Airlines.

Personen und Gepäckkontrollen sollen wieder in staatliche Hände. Wohin es führt, wenn unterbezahlte Beschäftigte mit unzumutbaren Arbeitszeiten die Kontrollen an Flughafen durchführen müssen, erleben wir derzeit mit einer Streikwelle. Im sensiblen Bereich der Luftsicherheit darf es keinen Kostendruck geben. Die Sicherheitskontrollen sollen von staatseigenen Betrieben, die dafür gegründet werden müssen, durchgeführt werden oder von Beschäftigten, die dem öffentlichen Dienst angehören. Die jetzt im Bereich der Personen- und Gepäckkontrollen eingesetzten geeigneten Beschäftigten haben einen Anspruch darauf, möglichst als Tarifbeschäftigte der Bundespolizei unter den Schutz stabiler, nachvollziehbarer und bundesweit einheitlicher Tarifstrukturen zu gelangen.

Dass Bundesinnenministerium sollte künftig die Luftsicherheitsgebühr bundesweit einheitlich festlegen und nicht verhandeln. Kostenpflichtiger ist der Flughafenbetreiber. Er muss einen Ausgleich mit den anderen Wirtschaftsbetrieben am Flughafen, wie Airlines, Geschäften und Restaurants finden. Daran ist der Staat nicht beteiligt.

Rede des Bundesvorsitzenden der DPolG Rainer Wendt:

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