10.06.2021

SICHERHEITSKRÄFTE AN FLUGHÄFEN ENTGELTTARIFVERTRAG

Kümmel@komba

Branchenmindestlöhne beschlossen

Ab dem 1. Juni 2021 gelten für einige Berufsgruppen im Bereich Luftsicherheit Mindeststundenentgelte. Eine entsprechende Rechtsverordnung auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun erlassen. Grundlage der Mindeststundenentgelte sind die Entgelte, die bereits Anfang des Jahres 2019 im Entgelttarifvertrag für Luftsicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen vereinbart worden waren. Der Tarifvertrag war auf Gewerk- schaftsseite maßgeblich vom dbb verhandelt worden.

Die von der Rechtsverordnung erfassten Entgelte sind damit auch für die Beschäftigten und Arbeitgeber anwendbar, die nicht direkt an den Tarifvertrag gebunden sind.

Volker Geyer, Stellvertretender Bundesvorsitzender und Fachvorstand Tarifpolitik des dbb, erklärte: „Im Entgelttarifvertrag für die Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen haben wir es gemeinsam geschafft, bundesweit faire Entgelte für die Beschäftigten sicherzustellen. Außerdem haben wir einen ersten Schritt zur Angleichung der Entgelte in allen Bundesländern vereinbart. Dass die tariflichen Entgelte nun auch als Branchenmindestlöhne gelten, ist wichtig, um einen Unterbietungswettbewerb auf Kosten der Beschäftigten auch dort zu verhindern, wo derzeit noch keine unmittelbare Tarifbindung besteht. Unser Ziel als dbb bleibt aber, zukünftig für möglichst viele Beschäftigte direkt Tarifverträge abschließen zu können.“

Entgeltgruppen II, III und IV betroffen

Die jetzt durch Rechtsverordnung festgelegten Mindeststundenentgelte betreffen die Entgeltgruppe II (Sicherheitsdienstleistungen gemäß §§ 8, 9 Luftsicherheitsgesetz für Mitarbeiter mit behördlicher Prüfung zur Luftsicherheitskontrollkraft), die Entgeltgruppe III (Sicherheitsdienstleistungen gemäß §§ 8, 9, 9a Luftsicherheitsgesetz und Dokumentenkontrolle) und die Entgeltgruppe IV (qualifizierte Servicetä- tigkeiten und Fluggastdienste).

In der Entgeltgruppe II gilt derzeit in Baden-Württemberg, Bayern (München), Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ein Stundenentgelt von 17,73 Euro, in Rheinland- Pfalz und dem Saarland von 16,90 Euro, in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen von 15,57 Euro und in Bayern außerhalb Münchens von 14,22 Euro.

In der Entgeltgruppe III gilt derzeit ein Stundenentgelt von 16,47 Euro in Baden-Württemberg, von 15,76 Euro in Bayern (München), Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, von 15,48 Euro in Nordrhein-Westfalen, von 15,43 Euro in Berlin und Brandenburg, von 15,33 Euro in Rheinland-Pfalz und dem Saarland, von 14,22 Euro in Bayern außerhalb Münchens und von 13,64 Euro in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

In der Entgeltgruppe IV gilt in allen Bundesländern ein Stundenentgelt von 12,90 Euro.

Wir als Verband Private Sicherheit begrüßen die Rechtverordnung. Zu kritisieren sei die Arbeitsweise des zuständigen Ministeriums. Es ist nicht hinnehmbar und für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht verständlich, dass ein Tarifvertrag, welcher Anfang 2019 abgeschlossen wurde erst Mitte 2021 allgemeinverbindlich wird.

Sollten die Kolleginnen und Kollegen in der Luftsicherheit eine solche Arbeitsweise an den Tag legen, würde keine Maschine pünktlich starten!

Nun gilt es die Verhandlungen zum Manteltarifvertrag voranzubringen.

 

Veröffentlichung als pdf.

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