30.12.2014

Sicherheitskontrollen auf deutschen Flughäfen:

Foto: © Raphael Reischuk / pixelio.de

Zweite Stufe des EU-Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet

Die Europäische Kommission hat Deutschland am 26. November 2014 offiziell aufgefordert, für eine regelmäßige Überwachung aller Luftsicherheitsmaßnahmen auf deutschen Flughäfen zu sorgen.

Eine Inspektion der Kommission ergab, dass deutsche Behörden einige Sicherheitsmaßnahmen nicht angemessen überwacht haben. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme. Das ist die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens. Sollte die Kommission innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagen. 

Die Verordnung (EU) Nr. 300/2008 legt fest, wie häufig und mit welcher Reichweite die nationalen Behörden Kontrollen vornehmen müssen. Die Beaufsichtigung ist nötig, damit potentielle Mängel bei der Anwendung der Sicherheitsmaßnahmen rasch festgestellt und korrigiert werden können und damit gewährleistet ist, dass Flughäfen, Fluggesellschaften und andere Akteure die gemeinsamen EU-Standards einhalten.

Wir werden uns den Bericht, der bis Ende Januar vorliegen muss, intensiv ansehen und weiter berichten.

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