19.03.2019

Luftsicherheit - Eine fachliche Tätigkeit!

@VPS_Lars Frosina

Ein Kommentar des Bundesvorsitzenden

In den vergangenen Wochen und Monaten ist eine Diskussion über die Bezahlung von Luftsicherheitsassistenten entstanden. Häufig wird diese sensible Tätigkeit als „Anlerntätigkeit“ bezeichnet.

Dazu möge man bedenken, dass Luftsicherheitsassistenten verantwortlich für die Abwehr äußerer Gefahren im Bereich der zivilen Luftfahrt sind. Dazu werden in der Bundesrepublik Deutschland täglich rund 240.000 Kontrollprozesse durch-geführt. 

Um diese Kontrollprozesse sachgerecht als Luftsicherheitsassistent (LuftAss) durchführen zu dürfen, muss sich der Anwärter zuvor einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) unterziehen und behördlich für unbedenklich erklärt werden. Das ist die Voraussetzung, um an einer ca. zehnwöchigen Fachausbildung teilnehmen zu dürfen. Die Ausbildung schließt am Ende mit zwei theoretischen Prüfungen (Schriftliche Prüfung, und computerbasierende Bildauswerteprüfung), sowie zwei praktischen Prüfungen (Personenkontrolle, und Gepäckauswertung an der Gepäckprüfanlage) ab.

Diese sogenannten Beleihungsprüfungen werden mit hohen Anspruch durch Prüfer der Bundespolizeidirektionen durchgeführt.

Damit nicht genug. Nach bestandener Beleihungsprüfung und Zuverlässigkeitsüberprüfung (Wiederholung i.d.R alle 4-5 Jahre) muss der Luftsicherheitsassistent kalenderjährlich 40 Fortbildungsstunden nachweisen, um alle drei Jahre die gesetzlich vorgeschriebene Rezertifizierung seiner Beleihung in Form einer behördlichen Prüfung absolvieren zu können. Außerdem finden während der anspruchsvollen operativen Tätigkeiten sog. Realtests durch die Behörden statt, die bei negativen Ausgang disziplinarische Konsequenzen für den LuftAss nach sich ziehen.

Kaum ein anderer Beruf unterliegt so hohen Reglementierungen. Und das ist auch gut so!

Immerhin sorgen die rund 23.000 Luftsicherheitsassistentinnen und Assistenten dafür, dass die Security an Bord von Flugzeugen gegeben ist. Die privaten Sicherheitsdienstleister, welche im Auftrag der Behörden die Maßnahmen umsetzen, arbeiten mit Hochdruck daran diese gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Dies gelingt in den meisten Fällen nur gerade so. Denn aufgrund von Wettbewerbsdruck und fehlendem Personal, ist die Masse und Qualität der Fortbildungsstunden kaum zu schaffen.Die hoch sensible Tätigkeit der Luftsicherheit, also die Abwehr äußerer Gefahren auf die innere Sicherheit, muss daher als Ausbildungsberuf (IHK-geprüfte Fachkraft für Luftsicherheit) geschaffen werden.

Weiter dürfen Wirtschaftsunternehmen, welche ständigen Ausschreibungen und Preisdruck unterliegen, keine Verantwortung der öffentlichen Sicherheit übernehmen. Vielmehr muss nach dem Vorbild der SGM und der SGN in Bayern ein Bundesunternehmen für Sicherheit diese Verantwortung tragen.

Einheitliche Standards und weniger Belastung der Mitarbeiter durch Preisdruck auf Dienstleister durch immer wiederkehrende Ausschreibungen von Sicherheitsdienstleistungen kann mit einem Bundesunternehmen für Sicherheit gewährleistet werden.

Statt Schnelligkeit und Gewinnorientierung, müssen Qualität und Service im Vordergrund stehen, und das geht nur mit einer „Non-Profit-Organisation“.

Kommentar als pdf download!

Nach oben
Kontakt

Verband Private Sicherheit
Alt Moabit 96a
10559 Berlin

Telefon: 030/39 90 63 20
Fax: 030/39 90 63 21

Mail: vps(at)komba.de

Nach oben
Öffnungszeiten/Sprechzeiten

Öffnungszeiten Geschäftsstelle:
Mo – Mi: 9:00 bis 15:00 Uhr
Do: 9:00 bis 18:00 Uhr


Telefonische Sprechzeiten:

Mo – Do: 10:00 bis 13:00 Uhr

Nach oben
Luftsicherheits-News über "WhatsApp"

Luftsicherheits-News über WhatsApp auf Dein Handy

Nach oben
Auch Sie sind ein Teil der...

Sie nehmen hoheitliche Aufgaben wahr und sind somit ein Teil der Polizeifamilie

Nach oben
Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft

Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der komba gewerkschaft

Nach oben